Seite als PDF

Elektronischer Heilberufsausweis – eHBA

Einführung

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Schleswig-Holstein können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in unserem kammereigenen Internetportal beantragen.

Der Gebrauch des elektronischen Zahnarztausweises ist ab dem 01.07.2021 Pflicht. Alle Leistungserbringer und Leistungsträger im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung tauschen Daten über ein gesichertes Netz, die Telematikinfrastruktur (TI), aus. Hierfür ist es nötig, dass die unterschiedlichen Beteiligten im Netzwerk sich identifizieren können.
Um die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, brauchen Zahnarztpraxen seit dem zweiten Quartal 2021 – mit Einführung des Notfalldatenmanagements und des elektronischen Medikationsplans – den eHBA. Seit der Einführung weiterer digitaler Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur (z. B. eRezept; eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung) benötigt jeder Zahnarzt einer Praxis, der entsprechende Verschreibungen ausstellen kann, einen eHBA.

Der eHBA enthält einen Mikrochip, der Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und eine elektronische Signatur bietet. Durch das integrierte persönliche Passfoto dient er zusätzlich als Sichtausweis.

Kartenanträge – auch Karten(Neu)anträge nach Ablauf des Ausweises – können ausschließlich über unser kammereigenes Antrags-Portal gestellt werden.

Wichtig: Für ein reibungsloses Verfahren ist es unerlässlich, dass die Zahnärztekammer über Ihre aktuellen Meldedaten sowie die Approbationsurkunde verfügt!

Produktion

Produziert wird der personenbezogene Ausweis von sogenannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (qVDA), die den Ausweis mit den notwendigen Zertifikaten und Schlüsselmaterial ausstatten. Aktuell auf dem Markt zugelassen sind die Anbieter

Es ist möglich, dass Softwareanbieter unabhängig von der Telematikinfrastruktur zukünftig Nutzungsoptionen für den HBA entwickeln und anbieten werden. Denkbar wäre das elektronische Abzeichnen von Protokollen und anderen Dokumentationen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Bearbeitung von e-Rezepten.

Der Antragsweg

Schritt 1:

Sie füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Meldedaten Ihres Ausweisdokuments auf unserer Internetseite aus (Praxisservice -> Mitgliederbereich-> elektronischer Heilberufsausweis eHBA). Schon in diesem ersten Schritt wählen Sie Ihren qVDA aus. Durch Aktivierung des Buttons „jetzt HBA bei der Kammer beantragen“ senden Sie Ihren Antrag an uns.

Schritt 2:

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages.

In der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob Ihre Antragsdaten mit den von uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person übereinstimmen. Ist dies der Fall, bestätigen wir dem von Ihnen ausgewählten qVDA Ihre Mitgliedschaft in unserer Kammer.

Zeitgleich erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bearbeitungsinformation inklusive einer Vorgangsnummer.

Sollte bei der Prüfung Ihre Antragsdaten mit den von uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person nicht übereinstimmen, erhalten Sie per E-Mail entsprechenden Bescheid mit Informationen zum weiteren Vorgehen.

Schritt 3:

Sie gehen in das Portal Ihres qVDA und rufen mit Hilfe der von uns gesandten Vorgangsnummer Ihren Antrag auf. Bitte halten Sie ein amtliches Ausweisdokument sowie ein digitales Passfoto bereit, mit deren Hilfe Sie den Antrag vervollständigen.

Sie drucken den Antrag aus, gehen zur Post und führen das PostIdentverfahren durch. Anschließend senden Sie den Antrag an Ihren qVDA.

Informationen zu den Kosten erhalten Sie im Antragsweg von Ihrem qVDA.

Schritt 4:

Ihr ausgewählter qVDA produziert Ihren eHBA und fakturiert diesen an Sie.

Schritt 5:

Nachdem Sie ihren eHBA und einen PIN-Brief erhalten haben, müssen Sie die Zertifikate im Antragsportal des qVDA online freischalten. Hilfestellung finden Sie auf den Service-Seiten des qVDA sowie im Versandschreiben.

Schritt 6:

Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV. Diese erhält von uns die Information Ihrer eHBA-Beantragung. Zusätzlich müssen Sie im KZV-Portal tätig werden und Ihre Erstattung beantragen.

Weiter zum Antrag